Ausschreibung in Europa

Wenn ein Projekt realisiert wird entweder durch die behördlichen Instanzen oder für die behördlichen Instanzen, dann gelten gesetzliche Vorschriften bezüglich der Durchführung oder Ausschreibung des Projektes. Über einen bestimmten „Schwellenbetrag“ hinaus, muss in Europa sogar eine europäische Ausschreibung erfolgen, unter anderem durch Anmeldung und Veröffentlichung in den Ausgabenberichten der EU. Mit Hilfe dieser Vorschriften möchten die behördlichen Instanzen Baubetrug verhindern und anregen, dass mehrere Lieferanten ein Angebot unterbreiten.


Auch wenn ein Projekt nicht über die gesetzlichen Schwellenbeträge hinauskommt und also keine gesetzlichen Vorschriften zur Ausschreibung bestehen, kann es vernünftig sein, die Ausschreibung zumindest auf ‚transparente Weise‘ vorzunehmen. Dies bedeutet, dass Sie Maßnahmen treffen, um mit jedem Lieferanten auf klare und transparente Weise zu kommunizieren, so dass demnach keinerlei Anschein vorhanden ist, dass Wirtschaftsinteressen sich verknüpfen.


Es ist eine wirkliche Herausforderung, um bei jeder Ausschreibung eine ausgewogene Balance zu finden zwischen einerseits der Notwendigkeit zur Ausschreibung und andererseits dem Wunsch, weiterhin praktisch und schnell arbeiten zu können. Die Mitarbeiter der Abteilung ‚Bewilligung und Vorschriften‘ kennen alle Aspekte der verschiedenen Verfahrensweisen und gesetzlichen Verordnungen, sowohl auf dem Gebiet der nationalen Ausschreibungen als auch bei den europäischen Ausschreibungen. Auch werden wir Sie beraten über die Grundlagen und Arbeitsmethoden der ‚transparenten Ausschreibung‘ und bei Bedarf, werden wir Ihr gesamtes Projekt betreuen.


Der Einsatz unseres praktischen Fachwissen zeigt sich auch in unserem Firmenleitsatz, wo es heißt: ‚wohl durchdacht und umfassend‘.