Bewilligungen und Verordnungen

Beim Neubau, Um- und Ausbau oder bei der Führung eines Unterglas-Gartenbauunternehmens hat man es mit vielerlei Gesetzen und Vorschriften zu tun. Denken Sie zum Beispiel an Baubewilligungen, Änderungen in den Bestimmungsplänen, Umweltgenehmigungen, oder Brandschutz und Gebrauchsgenehmigungen.

Wo ein Unternehmer früher den behördlichen Papierkram noch selbst „erledigen“ konnte, ist das heute einfach nicht mehr möglich: Um als vollwertiger Gesprächspartner bei einer bau- oder wasserbehördlichen Instanz, bei der Feuerwehr oder anderen behördlichen Stellen, vorsprechen zu können, muss man völlig auf dem Laufenden sein und die herrschenden Vorschriften und Bestimmungen kennen. Leider verändern sich die Vorschriften regelmäßig. Was heute noch so gemacht werden muss, kann morgen durch eine neue Vorschrift schon wieder überholt sein.

Looije Agro Technics verfügt über eine Abteilung, die sich ausschließlich mit ‚Bewilligungen und Verordnungen‘ beschäftigt und den Betrieben im Unterglas-Gartenbausektor zur Hand geht, wenn Bewilligungen und oder Verordnungen eine Rolle spielen. Weil die verantwortlichen Mitarbeiter über eine reiche Erfahrung im Gartenbau verfügen und sich ebenfalls mit den Verordnungen in den vorher genannten Ländern auskennen, können sie daher eine Brücke bilden zwischen den verantwortlichen behördlichen Instanzen und dem betreffenden Unternehmer. Die klare Sprache und praxisbezogene Vorgehensweise unserer Mitarbeiter spricht viele Unternehmer aus dem (Unterglas-) Gartenbausektor an.

Falls erforderlich, wird auch eine Arbeitsgemeinschaft mit dem Architekten oder Bauplaner vor Ort eingegangen. Die Expertise und die örtliche Bekanntheit des Sachverständigen werden auf diese Weise mit dem soliden Fachwissen von Looije Agro Technics im Bereich des (Unterglas-) Gartenbausektors gebündelt, so dass eine solide Grundlage entstehen kann für eine perfekte Arbeitsgemeinschaft, gemäß dem Motto: ‚Tun, was getan werden muss, nichts weniger, nichts mehr.‘